Beide Kategorien stehen in Betrieben, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke und unterliegen nicht denselben Anforderungen.
Geldspielgeräte
Geldspielgeräte bieten Spiele mit Gewinnmöglichkeit und sind technisch sowie rechtlich reguliert. Aufsteller und Aufstellort müssen die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllen.
Sie sollten nur nach einer fundierten Standortprüfung eingeplant werden.
Unterhaltungsautomaten
Unterhaltungsgeräte dienen primär Freizeit, Musik, Geschicklichkeit oder gemeinsamer Interaktion. Dazu können Musikboxen, Mehrspieler-Tische oder andere Geräte gehören.
Auch hier sind Sicherheit, Platzierung und technische Betreuung wichtig, die regulatorische Einordnung ist jedoch eine andere.
Welches Angebot passt zu welchem Betrieb?
Eine Musikbar kann von einer Jukebox profitieren, eine Gruppenlocation von einem interaktiven Tisch. Geldspielgeräte können bei geeigneten Standorten ein eigenes Angebot bilden.
Die Entscheidung sollte nicht nur nach möglichem Ertrag, sondern nach Marke, Gästen und Betriebsabläufen getroffen werden.
Kombinationen mit Augenmaß
Mehrere Gerätearten können sich ergänzen, dürfen den Betrieb aber nicht überladen. Ein klares Nutzungskonzept ist wichtiger als möglichst viele Geräte.
