Mit einem neuen Betreiber oder Raumkonzept ändern sich Zuständigkeiten, Gästeprofil und häufig auch die tatsächliche Eignung des bisherigen Stellplatzes.
Verträge nicht automatisch übernehmen
Es muss geklärt werden, wer Vertragspartner ist und welche Rechte oder Pflichten fortbestehen.
Mündliche Annahmen reichen dafür nicht aus.
Standort nach Umbau neu betrachten
Neue Wände, Sitzbereiche, Türen oder Laufwege können den bisherigen Platz ungeeignet machen.
Technik und Aufsicht müssen zum neuen Zustand passen.
Behördliche und betriebliche Daten aktualisieren
Betriebsart, Verantwortliche und Genehmigungen sollten auf Aktualität geprüft werden.
Ein alter Nachweis ist nicht automatisch auf jede Veränderung übertragbar.
Gerätekonzept zum neuen Publikum ausrichten
Ein Betreiberwechsel kann Marke, Musik, Preisniveau und Gästegruppe verändern.
Das vorhandene Gerät sollte deshalb neu begründet werden.
