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Ratgeber · 25. Juli 2026

Kosten und Abrechnung bei der Automatenaufstellung

Wie Aufstellmodelle, Beteiligung, Wartungskosten und transparente Abrechnung bei Automaten typischerweise organisiert werden.

„Kostenlose Aufstellung“ bedeutet nicht, dass wirtschaftliche Fragen unwichtig sind. Entscheidend ist, welche Leistungen enthalten sind und wie die Beteiligung berechnet wird.

Anschaffungskosten und Aufstellmodell

Bei einem klassischen Aufstellmodell stellt der Aufsteller die Geräte bereit und trägt vereinbarte Investitions- und Serviceleistungen. Der Standort beteiligt sich nicht durch einen Kauf, sondern über das vereinbarte Abrechnungsmodell.

Welche Geräte und Leistungen enthalten sind, sollte schriftlich festgehalten werden.

Was eine 50|50-Abrechnung wirklich klären muss

Der Begriff allein reicht nicht. Vertraglich muss nachvollziehbar sein, welche Berechnungsgrundlage geteilt wird, welche gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Abzüge berücksichtigt werden und in welchem Turnus abgerechnet wird.

Transparenz entsteht durch nachvollziehbare Protokolle und eine verständliche Erläuterung.

  • Abrechnungszeitraum
  • Berechnungsgrundlage
  • Umgang mit Steuern und Abgaben
  • Dokumentation und Einsichtsrechte
  • Regelung bei Störungen oder Gerätewechsel

Wartung und Reparaturen

Ein günstiges Modell verliert seinen Wert, wenn technische Betreuung fehlt. Betreiber sollten klären, welche Wartung enthalten ist, wie Störungen gemeldet werden und wer notwendige Reparaturen trägt.

Auch Reaktionswege und Erreichbarkeit gehören zur wirtschaftlichen Bewertung.

Keine pauschalen Umsatzversprechen akzeptieren

Erträge hängen von Standort, Gästeaufkommen, Gerät, Platzierung und vielen weiteren Faktoren ab. Seriöse Anbieter arbeiten mit Szenarien und Erfahrungswerten, nicht mit garantierten Einnahmen ohne belastbare Datengrundlage.

Klar beantwortet

Fragen zum Thema

Ist die Aufstellung immer kostenlos?

Das hängt vom vereinbarten Modell ab. Häufig trägt der Aufsteller Anschaffung und technische Betreuung, während die wirtschaftliche Beteiligung vertraglich geregelt wird.

Was bedeutet 50|50?

Es beschreibt grundsätzlich eine hälftige Teilung der vereinbarten Abrechnungsbasis. Welche Basis gemeint ist, muss der Vertrag eindeutig definieren.

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